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   BGH, 14.12.1973 - V ZR 136/71   

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https://dejure.org/1973,2517
BGH, 14.12.1973 - V ZR 136/71 (https://dejure.org/1973,2517)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1973 - V ZR 136/71 (https://dejure.org/1973,2517)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1973 - V ZR 136/71 (https://dejure.org/1973,2517)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit einer Satzung zur Regelung der Rechte und Pflichten an einem Zufahrtsweg im Baublock - Vorliegen einer Vereinbarung eines öffentlich-rechtlichen Schiedsgerichts - Voraussetzungen für die Heilung eines Formmangels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1974, 392
  • DNotZ 1974, 290
  • DB 1974, 475
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.10.1965 - V ZR 73/63

    Wegerechtsumfang

    Auszug aus BGH, 14.12.1973 - V ZR 136/71
    Wird bei derartiger Sachlage das Wegerecht so ausgeübt, daß es nicht nur dem herrschenden Grundstück selbst, sondern zugleich dessen Nachbargrundstück Vorteile bietet, so geht diese Ausübung nach §§ 1019, 1020 BGB über den Umfang des durch die Dienstbarkeit begründeten Benutzungsrechts hinaus; eine Benutzung des dienenden Grundstücks für Zwecke auch des nicht wegeberechtigten Nachbargrundstücks ist widerrechtlich (BGHZ 44, 171, 175).

    Mit der Frage, worauf sich in Fällen der hier vorliegenden Art - Errichtung eines Geschäftsgebäudes auf zwei Grundstücken, bei denen nur zugunsten des einen eine Grunddienstbarkeit besteht - der Unterlassungsanspruch des Dienstbarkeitsverpflichteten richtet, insbesondere ob die Dienstbarkeit, solange der einheitliche Geschäftsbetrieb auf dem herrschenden und dem Nachbargrundstück andauert, überhaupt nicht ausgeübt werden darf und damit praktisch mindestens auf Zeit hinfällig wird, oder ob bloß eine gegenständliche Beschränkung des Rechts zu ihrer Ausübung eintritt, hat sich der erkennende Senat bereits in dem Urteil vom 5. Oktober 1965, BGHZ 44, 171 befaßt.

  • BGH, 11.04.2003 - V ZR 323/02

    Auslegung eines Wegerechts

    Nach alledem haben die Beklagten die Benutzung des im Miteigentum des Klägers stehenden Grundstücks auf ein Maß zu beschränken, das dem Durchschnittsmaß der Nutzung des dienenden Grundstücks in der Zeit vor der Errichtung der Gewächshäuser und des Betriebsleiterhauses unter Berücksichtigung des Fortschritts der Technik entspricht (vgl. Senat, BGHZ 44, 171, 177; Urt. v. 14. Dezember 1973, V ZR 136/71, DNotZ 1974, 290, 291).
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